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AGB

Klagie Fahrzeugbau

BÜROZEITEN

Mo-Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Mo-Fr 13:00 - 16:15 Uhr

BESUCHERANSCHRIFT

Klagie Fahrzeugbau e.K.
Industriegebiet Masburg
Sauerlandstr. 8

56761 Masburg

Tel.: +49 (0) 2653-99930
Fax: +49 (0) 2653-999333

E-Mail: info@klagie.de

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines:

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge auf Lieferung oder Reparatur neuer oder gebrauchter Gegenstände. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Masburg. Für alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist Cochem Gerichtsstand.

2. Preise:

Die Preise verstehen sich bar ohne Abzug ab Masburg und ausschließlich Verpackung. Fracht und etwaiger Versicherung. Die jeweils gültige Umsatzsteuer oder evtl. andere Steuerbelastungen werden grundsätzlich zu den vereinbarten Nettopreisen hinzugerechnet. Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsummer ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist, oder innerhalb von 4 Monaten geliefert wird. Andernfalls werden für den Kaufgegenstand die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise zuzüglich Umsatzsteuer als Kaufpreis vereinbart.

3. Zahlungsbedingungen:

Der Kauf- bzw. Reparaturpreis ist bei Übergabe des Gegenstandes und Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung, spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige, zur Zahlung in bar fällig. Für den Fall, dass aufgrund abweichender Vereinbarung der Besteller Schecks, Wechsel oder Zahlungsanweisungen in Zahlung gibt, werden diese nur zahlungshalber, nicht aber erfüllungsstatt angenommen. Etwaige Diskontspesen oder sonstige Einziehungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorzeigung und Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung solcher Zahlungsmittel wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bahrzahlungsrabatt, Skonto, oder sonstige Vergünstigungen werden nur gewährt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn

  1. der Besteller, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät, und der Betrag, für den dies zutrifft, mindestens 1/10 des Vertragspreises beträgt;
  2. der Besteller, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 2 Wochen in Verzug kommt, seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt ist.

Gegen Zahlungsansprüche gegenüber dem Besteller kann dieser nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt: ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kauf- bzw. Reparaturvertrag beruht. Verzugszinsen werden mit 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger zu berechnen, wenn der Lieferant eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Besteller eine geringere Belastung nachweist.

 

4. Liefertermine oder Lieferfristen,

die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sie beginnen mit Vertragsabschluss. Bei nachträglichen Vertragsänderungen ist ggf. ein neuer Liefertermin bzw. eine neue Lieferung zu vereinbaren. Der Besteller kann nach 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins bzw. einer unverbindlichen Lieferfrist den Lieferanten schriftlich auffordern, binnen angemessener First zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Lieferant in Verzug. Der Besteller kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Lieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Falls der Lieferant bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung haftet, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des Kaufpreises. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Lieferant ohne Mahnung bei Überschreiten des Termins bzw. der Frist in Verzug. Die Recht des Bestellers bestimmen sich dann nach dem Vorhergesagten. Termine und Fristen verlängern sich um die Dauer von Störungen, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verursacht werden. Der Lieferant kann in Konstruktion, Form oder Farbton abweichen während der Lieferzeit, sofern der bestellte Gegenstand hierdurch nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist.

5. Eigentumsvorbehalt:

Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen im Eigentum der Firma KLAGIE. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag entstehen, insbesondere Forderungen aus Reparatur- und Ersatzteillieferungen. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die der Verkäufer aus laufender Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer hat. Auf den Eigentumsvorbehalt muss auf Verlangen verzichtet werden, wenn der Käufer es verlangt und anderweitig eine angemessene Sicherung zur Verfügung stellt. Während bestehenden Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zu Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug kommt. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, oder erfüllt er seine Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht, kann der Verkäufer die Kaufsache herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf verwerten. Bei Anwendung des Abzahlungsgesetzes gilt diese Rücknahme als Rücktritt im Sinne des Abzahlungsgesetzes. Verlangt der Verkäufer bei Vorlage der notwendigen Voraussetzungen Rückgabe der Kaufsache aufgrund des Eigentumsvorbehaltes, hat der Käufer die Sache unverzüglich an ihn herauszugeben. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie dürfen höher oder müssen niedriger angesetzt werden, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung oder eine Veränderung des Kaufgegenstandes vorgenommen werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes oder Sicherungseigentumes ist ein gekauftes Fahrzeug vom Käufer gegen Haftpflicht sowie Vollkasko zu versichern mit der Maßgabe, dass die Rechte aus der Versicherung der Firma KLAGIE zustehen. Im Schadensfall sind die Versicherungsleistungen zur Tilgung der Forderung der Verkäuferin zu verwenden, ein Mehrbetrag steht dem Käufer zu. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes oder Sicherungseigentums das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Instandsetzungen unverzüglich bei der Firma KLAGIE ausführen zu lassen, außer in Notfällen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht der Firma KLAGIE das Recht zum Besitz an einem etwaigen Fahrzeug zu. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief der Firma KLAGIE ausgehändigt wird. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, oder bei Ausübung eines Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, hat der Käufer der Firma KLAGIE sofort schriftlich per Einschreiben Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Firma KLAGIE hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die im Hinblick auf die Aufhebung des Zugriffs des Dritten oder zur Wiederbeschaffung des Gegenstandes anfallen, soweit diese nicht beim Dritten eingezogen werden können.

6. Gewährleistung:

Für die Güte des verarbeiteten Materials, der Konstruktion und Ausführung leistet der Verkäufer dem Käufer (Privat) gegenüber bei neu hergestellten Sachen Gewähr auf die Dauer von zwei Jahren, beim Käufer (Unternehmen) gegenüber bei neu hergestellten Sachen Gewähr auf die Dauer von einem Jahr. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist, soweit der Käufer Verbraucher ist ein Jahr. Soweit der Käufer gebrauchter Sachen Unternehmer ist, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Die Firma KLAGIE gewährleistet für ihre Lieferungen und für ihre Reparaturen eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit. Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich nach Feststellung eines Mangels schriftlich angezeigt oder bei der Firma KLAGIE aufgenommen werden. Der Käufer hat Anspruch auf Nachbesserung, auf die Beseitigung von Fehlern oder durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden. Nachbesserungen werden unverzüglich durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu erforderlichen Lohn-, Material- und Frachtkosten durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann, oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar werden, kann er anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass

  1. der Käufer einen Fehler nicht unverzüglich anzeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat;
  2. die Kaufsache unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht oder nicht gemäß den Vorschriften der Firma KLAGIE über die Behandlung und Bedienung des Liefergegenstandes behandelt wurde;
  3. der Liefergegenstand von dritter Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist;
  4. natürlicher Verschleiß vorliegt.

Bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.

7. Kostenvoranschlag:

Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in welchem die Arbeiten und Materialien im einzelnen aufzuführen und mit den einzelnen Preisen zu versehen sind. Die Firma KLAGIE ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden. Im Falle der Auftragserteilung werden im Rahmen der Abgabe des Kostenvoranschlages berechnete Leistungen nicht nochmals berechnet, soweit sie bei der Durchführung des Auftrages verwendet werden können.

8. Gefahrübergang:

Die Gefahr des ganzen oder teilweisen Untergangs sowie der Verschlechterung, des Verlustes, der Beschädigung, des Abhandenkommens oder der Beschlagnahme geht auf den Besteller über

  1. mit der Aushändigung des Liefergegenstandes an ihn oder einen von ihm bezeichneten oder bevollmächtigten Dritten,
  2. bei Versand des Liefergegenstandes mit seiner Entfernung aus der Firma KLAGIE, gleichgültig, wer den Versand durchführt,
  3. mit dem Zugang der Anzeige der Fertigstellung des Liefergegenstandes an den Besteller oder einen von ihm bezeichneten Dritten oder Bevollmächtigten.

9. Übernahme:

Der Besteller hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung des Liefergegenstandes diesen im Werk der Firma KLAGIE oder an einem vereinbarten Abnahmeort zu prüfen. Bleibt der Besteller nach Anzeige der Fertigstellung mit der Übernahme oder mit der Erteilung einer Versandvorschrift oder mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung oder der Stellung einer vereinbarten Sicherheit länger als 2 Wochen im Rückstand, ist die Firma KLAGIE berechtigt, eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unbeschadet weitergehender Ansprüche ist der Verkäufer berechtigt, mindestens 10 % des Kaufpreises als Schadensersatz zu verlangen, außer, der Käufer weist einen geringeren Schaden nach.

10. Versand:

Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Lieferwerk.

11. Haftung:

Der Verkäufer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft, welches auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Dies gilt auch für Schäden bei Nachbesserung. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Es wird keinerlei Haftung für Gegenstände des Bestellers, die dessen Eigentum sind oder Dritten gehören und die der Besteller oder ein von ihm beauftragter Dritter der Firma KLAGIE übergeben hat, übernommen, soweit diese Gegenstände durch Feuer-, Blitz-, Explosionsgefahr, Diebstahl oder sonstige Fälle des Abhandenkommens untergehen oder beschädigt werden, außer der Firma KLAGIE oder ihren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

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